Erlaubt: Rote Grütze – aus Früchten, aber auch komplett ohne Früchte | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/erlaubt-rote-gruetze-aus-fruechten-aber-auch-komplett-ohne-fruechte
„Rote Grütze“ aus Früchten oder ein Dessert mit Fruchtgeschmack. Beide Versionen sind im Handel erhältlich.
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