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Schwerin Card – Landeshauptstadt Schwerin

https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/gesellschaft-soziales/senioren-pflege/aktiv-im-alter/schwerin-card/index.html

Anspruch auf die Schwerin-Card haben Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Schwerin haben und entweder Leistungen zur Grundsicherung, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder vom Bundesfreiwilligendienst erhalten sowie deren Familienangehörige.
Schleswig-Holstein-Haus, im Stadtarchiv, im soziokulturellen Zentrum „Der Speicher“, im Zoo