Zulassung einer Jacht zur Seeschifffahrt – Seebrief – Antrag https://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/schifffahrt/wasserrecht/seeschifffahrt.html
Die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt berechtigt und verpflichtet zur Führung der österreichischen Seeflagge. Über die Zulassung wird eine Urkunde, der Seebrief, ausgestellt.
den Zulassungsvoraussetzungen unter gleichzeitiger Vorlage des Seebriefs und der Zeugnisse