Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Landeseinheitliche Meldeplattform ab dem 16. März freigeschaltet – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/news/meldung-einrichtungsbezogene-impfpflicht/
Einrichtungsleitungen müssen dann Beschäftigte, die keinen Immunitätsnachweis oder ärztliches Zeugnis