Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Ehefaehigkeitszeugnis-fuer-Staatenlose-Asylberechtigte-anerkannte-Fluechtlinge-und-Personen-dessen-Staatsangehoerigkeit-nicht-feststellbar-ist-mit-gewoehnlichem-Aufenthalt-im-Inland-beantragen/
Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses
