Hinweise für Schulen und Lehrkräfte | Nds. Kultusministerium https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/krieg_gegen_die_ukraine_angebote_und_unterstutzung_in_kitas_und_schulen_faqs/hinweise_fur_schulen_und_lehrkrafte/hinweise-fur-schulen-und-lehrkrafte-209729.html
zweite Fremdsprache anerkannt, wenn die Note im Fach Ukrainisch aus dem letzten Zeugnis