Schaustellung von Personen, Erlaubnis | Stadt Kassel https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/ordnungsamt/ordnungs--und-aufsichtsangelegenheiten/schaustellung_von_personen__erlaubnis_9106296.php
Für einmalige oder wiederkehrende gewerbliche Veranstaltungen mit Zurschaustellung von Personen, ist eine Erlaubnis erforderlich.
Personen, Erlaubnis Erläuterungen und Hinweise Glossar Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis