Dein Suchergebnis zum Thema: Zeugnis

Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/fuehrerschein-beantragung-der-fahrerlaubnis-und-der-erweiterung-einer-bestehenden-fahrerlaubnis-259/

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.
Frontalaufnahme) Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis

Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/fuehrerschein-beantragung-einer-neuerteilung-nach-entzug-272/

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.
45 Millimeter) Sehtestbescheinigung (bei Werten unter 0,7 ein augenärztliches Zeugnis

Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/fahrerlaubnis-fuer-bus-und-lkw-beantragung-der-verlaengerung-der-geltungsdauer-266/

Die Fahrerlaubnisse für Lkw und Bus gelten nur befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Arzt des Gesundheitsamtes oder anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung) oder Zeugnis

Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung) | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/einbuergerung-beantragung-der-verleihung-der-deutschen-staatsangehoerigkeit-an-auslaender-ohne-einbuergerungsanspruch-ermessenseinbuergerung-12187/

Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllen, können nach Ermessen eingebürgert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch Zeugnis