Ersatzschulen sind private Schulen, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen, im Freistaat Bayern vorhandenen oder vorgesehenen Schulen, entsprechen. Staatlich genehmigte Ersatzschulen entsprechen in ihren Bildungs- und Erziehungszielen den öffentlichen Schulen. Die Ausbildung muss mit der an öffentlichen Schulen vergleichbar sein. Ersatzschulen dürfen nur mit Genehmigung des Staates errichtet und betrieben werden. Die Genehmigung setzt…
Zeugnisse der staatlich genehmigten Ersatzschulen verleihen jedoch nicht dieselben