Ab heute gelten strengere Maßnahmen bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen, eine Sperrstunde in der Gastronomie (24 Uhr) sowie das Verkaufs- und Konsumverbot von Alkohol im öffentlichen Raum ab 23 Uhr. Erstmals gilt für bestimmte Straßen in der Stadt die Pflicht eine Maske zu tragen. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind per Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW angewiesen worden, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 bzw. 50 zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen, die auch konkret benannt wurden. Aufgrund dieser geltenden Erlasslage hat die Stadt Aachen ihre Allgemeinverfügung vom 8. Oktober überarbeitet. Die Regeln gelten voraussichtlich bis zum 31. Oktober.
Mund-Nase-Bedeckung tragen können; die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis