Schutzfristen . Gesunde Schule: Bildungsserver Rheinland-Pfalz https://bildung.rlp.de/gesundeschule/mutterschutz-schuelerinnen/schutzfristen
Frauen dürfen nach § 16 MuSchG nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis
Frauen dürfen nach § 16 MuSchG nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis
schulischen Veranstaltungen kann durch regelmäßige gemeinsame Konferenzen (keine Zeugnis
den schulischen Angeboten kann durch regelmäßige gemeinsame Konferenzen (keine Zeugnis
Aus einem ärztlichen Zeugnis und einem erweiterten Führungszeugnis ergeben sich keine
Der Nachteilsausgleich wird nicht auf dem Zeugnis vermerkt.
Personen soll das Recht eingeräumt werden, an Lehrerkonferenzen mit Ausnahme von Zeugnis
Personen soll das Recht eingeräumt werden, an den Lehrerkonferenzen mit Ausnahme von Zeugnis
schulischen Angeboten wird insbesondere durch regelmäßige gemeinsame Konferenzen (keine Zeugnis
Aus einem ärztlichen Zeugnis und einem erweiterten Führungszeugnis ergeben sich
schulischen Angeboten wird insbesondere durch regelmäßige gemeinsame Konferenzen (keine Zeugnis