Telefon- oder Internetanbieterwechsel: Höchstens ein Tag ohne Leitung | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/telefon-oder-internetanbieterwechsel-hoechstens-ein-tag-ohne-leitung-11248
Bei einem Anbieterwechsel darf der Telefon- oder Internetanschluss nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden. Kund:innen können Anbieter sonst in die Pflicht nehmen und seit dem 1. Dezember 2021 pauschale Entschädigungen verlangen.
Dazu zählen zum Beispiel die Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung (TAE)
