Wie Ärztinnen und Ärzte werben dürfen | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/wie-aerztinnen-und-aerzte-werben-duerfen-55121
Arztpraxen dürfen werben, aber mit sachlichen, berufsbezogenen Informationen. Anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung ist verboten. Auch Lockangebote mit „Deals“ oder selbst kreierte Berufsbezeichnungen sind nicht zulässig.
Umgehungsverbot), Werbung für Schönheitsoperationen mit Vorher-Nachher-Bildern (hierzu zählen
