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Tübingen führt Übernachtungssteuer ein – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/44074/46082.html

Als Teil der Neustrukturierung des Tourismus erhebt die Universitätsstadt Tübingen ab dem 1. Januar 2026 eine Übernachtungssteuer. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Die Steuer beträgt zwei Euro pro Nacht und Gast und wird von allen Beherbergungseinrichtungen in Tübingen für entgeltliche Übernachtungen eingezogen.
Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privat- und Ferienwohnungen

Tübingen führt Übernachtungssteuer ein – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/1620/46082.html

Als Teil der Neustrukturierung des Tourismus erhebt die Universitätsstadt Tübingen ab dem 1. Januar 2026 eine Übernachtungssteuer. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Die Steuer beträgt zwei Euro pro Nacht und Gast und wird von allen Beherbergungseinrichtungen in Tübingen für entgeltliche Übernachtungen eingezogen.
Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privat- und Ferienwohnungen