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Greift die Mietpreisbremse? – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/45976/46066.html

Wenn eine Wohnung neu vermietet wird, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens zehn Prozent übersteigen. Verlangt der_die Vermieter_in mehr Geld, kann man verlangen, dass die Miete reduziert wird. Außerdem kann innerhalb der ersten 30 Monate nach Vertragsabschluss eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete gefordert werden.
eine höhere Miete gezahlt hat, muss der_die Nachmieter_in ggf. dieselbe Miethöhe zahlen