Tips und Hinweise für Vereine – Deutscher Tanzsportverband e. V. https://www.tanzsport.de/de/news/news-reader/imported-7-6fac6427-9836-47f8-a421-7b3a322b78ec
Grenze für die Buchführungspflicht wird angehoben Da Vereine nicht nach handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig sind, gilt für sie die steuerliche Buchführungsgrenze nach § 141 Abgabenordnung (AO). Bisher galt hier, dass bei einem Umsatz von über 350.000 Euro und einem Gewinn von über 30.000 Euro statt …
mit den Beiträgen verrechnet werden (z.B. bei freiem Eintritt zu einer bestimmten Zahl