Sondernutzungen – Stadt Siegen https://www.siegen.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/dienstleistungen-a-bis-z/detailseite/sondernutzungen
Zu den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen zählen insbesondere Straßencafés, Verkaufseinrichtungen
Zu den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen zählen insbesondere Straßencafés, Verkaufseinrichtungen
auch für das Vorhalten des Betreuungsangebotes eine sogenannte Betreuungspauschale zahlen
und im Rahmen des Erhalts des beantragten Angelberechtigungsscheines an diesen zu zahlen
Auch Fährverbindungen, die zum jeweiligen öffentlichen Verkehrssystem zählen, fallen
Hierzu zählen zum Beispiel: Leichenschau einschließlich Ausstellung einer Todesbescheinigung
Die konkreten Zahlen Die Grundsteuerreform hat bislang ein zweistufiges Verfahren
Jahresbericht der Stadtbibliothek Jahresbericht der Stadtbibliothek Siegen Ein Jahr in Zahlen
Hierzu zählen auch ehemalige Militäranlagen.
Hierzu zählen auch Orte, die mit Ereignissen oder historischen Persönlichkeiten verbunden
Zu den Höhepunkten der Museumssammlung zählen die Arbeiten der Sammlung Lambrecht-Schadeberg