Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte (EU) – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Aufenthaltsrecht-fuer-Au-pair-Beschaeftigte-EU/
Als Familie zählen Ehepaare mit oder ohne Kind sowie unverheiratete Paare oder Alleinerziehende