Keine gesonderten Bescheide zur Grundsteuer – Bisheriger Grundsteuer-Mehrjahresbescheid gilt auch für 2017 – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/news/16677933-1f89-11e7-bbc2-1967de695b51/
darin genannten Steuerbeträge sind auch in 2017 zu den jeweiligen Fälligkeiten zu zahlen
