schleswig-holstein.de – Betreuungssachen https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGEutin/Aufgaben/Betreuungssachen
überschritten, ist eine laufende Gebühr von mindestens 200,00 Euro pro Jahr zu zahlen
überschritten, ist eine laufende Gebühr von mindestens 200,00 Euro pro Jahr zu zahlen
überschritten, ist eine laufende Gebühr von mindestens 200,00 Euro pro Jahr zu zahlen
überschritten, ist eine laufende Gebühr von mindestens 200,00 Euro pro Jahr zu zahlen
überschritten, ist eine laufende Gebühr von mindestens 200,00 Euro pro Jahr zu zahlen
Sie besagt zwar, was er zu zahlen hat, sagt aber über die Höhe der Strafe nichts
Sie besagt zwar, was er zu zahlen hat, sagt aber über die Höhe der Strafe nichts