Dein Suchergebnis zum Thema: Zahl

Auswirkungen der neuen Corona-Verordnung für den Sport, gültig ab 8. März – LSVBW

https://www.lsvbw.de/auswirkungen-der-neuen-corona-verordnung-fuer-den-sport-gueltig-ab-8-maerz/

Nachdem sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder vergangene Woche auf einen Vierklang aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen geeinigt hatten, liegt nun die neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg vor. Diese gilt ab dem 8. März 2021. Auch für den Sport ist ein erster Öffnungsschritt möglich, abhängig vom weiteren Infektionsgeschehen und nur unter bestimmten Bedingungen.
Erwachsene Aufsichtspersonen zählen hierbei nicht mit.

Hinweisgeberschutz – Landessportverband Baden-Württemberg e.V.

https://www.lsvbw.de/hinweisgeberschutz/

Hinweisgebersystem des Landessportverbandes Baden-Württemberg e.V. Seit 17.12.2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz auch für Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung zum einen die Hinweisgeberschutz-Richtlinie der Europäischen Union ((EU) 2019 / 1937, (EU) 2020 / 1503) um, zum anderen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Ziel der Richtlinie ist
Zu solchen Fällen zählen beispielsweise Diebstähle, Untreue oder persönliche Bereicherungen