„Heumilch“ – eine EU-weit geschützte Bezeichnung | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/heumilch-eine-eu-weit-geschuetzte-bezeichnung
Die Bezeichnung „Heumilch“ ist als „garantiert traditionelle Spezialität“ seit 2016 rechtlich geschützt. Es handelt sich um Milch von Kühen, die nicht mit Silage (Gärfuttermittel) gefüttert werden.
Zu den verbotenen Futtermitteln zählen zum Beispiel Silage, Feuchtheu oder Gärheu
