Getränk „ohne Süßstoffe“, aber mit Zucker | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/getraenk-ohne-suessstoffe-aber-mit-zucker
Auf einem Erfrischungsgetränk steht „ohne Süßstoffe“. Die Zutatenliste zeigt aber an zweiter Stelle Zucker. Ist das zulässig?
Sie zählen rechtlich zu den Zusatzstoffen und werden zum Süßen von Lebensmitteln