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Nach der Trennung Wohnung nutzen zählt als Naturalunterhalt – Kruschel

https://www.kruschel.de/familie/nach-der-trennung-wohnung-nutzen-zaehlt-als-naturalunterhalt/

Wer an den oder die Ex Unterhalt zahlt, kann diesen in der Steuererklärung geltend machen. Geht das auch, wenn man dem früheren Partner oder der früheren Partnerin die Wohnung unentgeltlich überlässt?
Scheidungsfolgenvereinbarung werden für den Wohnvorteil der Frau aber 400 Euro angerechnet, zu zahlen

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