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https://www.keine-gentechnik.de/nachricht/urteil-frankreich-muss-herbizidtolerante-pflanzen-ueberwachen

Das höchste französische Verwaltungsgericht, der Staatsrat, hat entschieden, dass die französische Regierung beim Anbau herbizidtoleranter Pflanzen sicherstellen muss, dass ihr Ursprung später zurückverfolgt werden kann. Das gelte auch dann, wenn diese Pflanzen nicht unter das Gentechnikrecht fallen.
Dazu zählen etwa die Clearfield-Produkte von BASF und Corteva oder resistente Zuckerrüben

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