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Ein französisches Gericht hat in erster Instanz die Klage einer Familie zurückgewiesen, die Glyphosat für die Behinderung ihres Sohnes verantwortlich macht. Dabei erhält dieser als anerkanntes Pestizidopfer eine Rente. Nun muss ein Berufungsgericht den Fall entscheiden, bei dem es erstmals um die Frage geht, ob Glyphosat auch Ungeborene schädigen kann.
ein größerer Vergleich mit einer Anwaltskanzlei erzielt worden, so dass sich die Zahl

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