Die Betreuungsbehörde – FAQ | Landeshauptstadt Mainz https://www.gutenberg.de/www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/betreuungsbehoerde/betreuungsbehoerde.php?sp-mode=imageviewer&%3Bsp-image-id=902507
Wenn eine erwachsene Person krankheitsbedingt ihre Angelegenheiten nicht mehr erledigen kann und sie niemanden bevollmächtigt hat, kann vom Amtsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.
Person für Menschen in Mainz, die nicht zu ihren Angehörigen oder dem Bekanntenkreis zählen