Begrünungs- und Gestaltungssatzung (Erläuterung) | Landeshauptstadt Mainz https://www.gutenberg.de/www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/gruen-und-umweltamt/begruenungs-und-gestaltungssatzung-erlaeuterung.php
Die Satzung tritt am 01.10.2022 in Kraft und regelt die Begrünung und Gestaltung der bebauten Grundstücke und baulichen Anlagen im Mainzer Stadtgebiet. Lesen Sie hier die Erläuterung dieser Satzung.
Abdeckungen mit Vlies, Folien, Textilgeweben und Ähnlichem nicht als Begrünung zählen
