Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/baurecht-erlass-oertlicher-bauvorschriften-1842/
Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Verbot von Steingärten usw.) regeln.
Aufstockung von Wohngebäuden, c) eine im Sinne von Art. 47 Abs. 2 Satz 2 geringere Zahl
