Dein Suchergebnis zum Thema: Zahl

Träger der freien Jugendhilfe; Beantragung der Anerkennung nach § 75 SGB VIII | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/traeger-der-freien-jugendhilfe-beantragung-der-anerkennung-nach-75-sgb-viii-80149/

Juristische Personen und Personenvereinigungen im Bereich der Jugendhilfe können sich als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen lassen, um künftig in Jugendhilfeausschüssen oder Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII mitwirken zu können.
Vorstandes bzw. der Geschäftsführung; Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Zahl

Lebensmittelrecht; Informationen über Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/lebensmittelrecht-informationen-ueber-ordnungswidrigkeiten-und-strafverfahren-2085/

Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften kann im Wege von Gebots- und Verbotsverfügungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden erreicht werden oder durch die Verhängung von Bußgeldern und Strafen.
In der weit überwiegenden Zahl der Fälle werden in der Praxis nur Verwarnungen ausgesprochen

Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/wohnberechtigungsschein-und-benennung-fuer-wohnung-beantragung-1902/

Der Verfügungsberechtigte darf eine geförderte (Sozial-) Mietwohnung nur dann überlassen, wenn ihm der Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein vorgelegt hat oder wenn ihm die zuständige Stelle diesen Wohnungssuchenden benannt hat.
allgemeinen Wohnberechtigungsschein ist der Umfang der Wohnberechtigung (insbesondere die Zahl

Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/besonders-geschuetzte-wirbeltiere-anzeige-des-bestandes-von-bestandsveraenderungen-oder-der-verlegung-des-standortes-80237/

Wenn Sie ein besonders geschütztes Wirbeltier halten, müssen Sie nach Beginn der Haltung den Bestand des Tieres sowie Bestandsveränderungen anzeigen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts des Tieres müssen Sie anzeigen.
Bestandsveränderung (Zugang durch Erwerb oder Zucht, Abgang durch Abgabe, Tod oder Flucht), Zahl