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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/oeffentliche-vergnuegung-anzeige-und-beantragung-einer-erlaubnis-12310/

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl