Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/abwasserentsorgung-entrichtung-einer-kleineinleiterabgabe-3554/
Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.
Kosten Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Zahl der Bewohner des Grundstücks