Dein Suchergebnis zum Thema: Zahl

Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/kleine-lotterien-ausspielungen-und-tombolas-beantragung-einer-erlaubnis-oder-anzeige-allgemein-erlaubter-veranstaltungen-16879/

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
Kleine Lotterien liegen vor, wenn das geplante Spielkapital (Zahl der geplanten Lose

Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gastschulverhaeltnis-an-einer-grund-oder-mittelschule-beantragung-der-genehmigung-3532/

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.
Bestimmungen der Verbundvereinbarung oder des Schulaufwandsträgers oder soweit die Zahl

Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/oeffentliche-vergnuegung-anzeige-und-beantragung-einer-erlaubnis-12310/

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl