Überwachungsplan für Störfallanlagen | Erfurt.de https://www.erfurt.de/ef/de/leben/oekoumwelt/luft/128417.html
Störfallanlagen müssen regelmäßig überwacht werden. Der Überwachungsplan soll eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung
Dazu zählen u. a. die zuständigen Behörden für die Rechtsbereiche Brand- und Katastrophenschutz
