Erschließungsbeitrag zahlen / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Stadtverwaltung/%C3%84mter-Stabsstellen/%C3%84mter/Amt-f%C3%BCr-Tiefbau-und-Verkehr/Erschlie%C3%9Fungsbeitrag-zahlen.php?object=tx%2C3296.2&ModID=10&FID=1981.674.1&NavID=1981.179&La=1&call=1&ort=1981.1
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung fÃŒr die Bebaubarkeit eines GrundstÃŒcks. Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den EigentÃŒmern der erschlossenen GrundstÃŒcke innerhalb einer vierjÀhrigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag …
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