Feuerwerk gehört fÌr viele an Silvester dazu. Dabei gibt es jedoch einige Regeln zu beachten, denn nicht Ìberall darf dieses abgebrannt werden: Das Abbrennen pyrotechnischer GegenstÀnde ist ganzjÀhrig in unmittelbarer NÀhe von Kirchen, KrankenhÀusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandgefÀhrdeten GebÀuden aus LÀrm- und BrandschutzgrÌnden verboten. Dies begrÌndet sich neben dem Schutz vor BrÀnden darin, dass Patient*innen in KrankenhÀusern und Pflegeeinrichtungen ein besonderes RuhebedÌrfnis haben. Außerdem können bei besonders brandempfindlichen GebÀuden und Anlagen wie ReetdachhÀusern ebenfalls Abbrennverbotszonen festgelegt werden. In der Stadt Elmshorn ist daher per AllgemeinverfÌgung in der Umgebung von oben genannten Einrichtungen und besonders brandempfindlichen GebÀuden beim Abbrennen von Feuerwerksraketen und Àhnlichen pyrotechnischen GegenstÀnden (Pyrotechnik der Klasse II) zwingend ein Schutzabstand von mindestens 200 Metern Radius einzuhalten. Eine Übersicht der Abbrennverbotszonen und der zwingend einzuhaltenden Schutzradien in den verschiedenen Stadtteilen kann der folgenden Karten entnommen werden: Alle BÌrgerinnen und BÌrger sind angehalten, sich vor dem Abbrennen von pyrotechnischen GegenstÀnden Ìber die geltenden Schutzzonen zu informieren und diese zu beachten. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bei eventuellen RÌckfragen wenden Sie sich gerne an das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Elmshorn unter der Telefonnummer 04121 231-253.
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