BMUKN: Neue Regelungen zu Restschuldversicherungen | Meldung https://www.bundesumweltministerium.de/meldung/neue-regelungen-zu-restschuldversicherungen
Am 01.01.2025 trat das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft. Darin ist auch eine Neuregelung enthalten, wonach der Abschluss eines Restschuldversicherungsvertrags erst eine Woche nach einem Darlehensvertragsschluss erfolgen darf.
einen Darlehensvertrag nicht bekommen hätten oder höhere Darlehenszinsen hätten zahlen
