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5.5. Dem Werk vorangestellte und nachgestellte Teile – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=5.5-preliminary-pages-and-end-matter

Dem Werk vorangestellte Seiten enthalten das Geleitwort, das Vorwort sowie die Vorbemerkung und die Einleitung, während das Register Teil der nachgestellten Seiten ist.
in Rechtsakten Gliederungsteile in den Rechtsakten mit arabischen Zahlen

5.9.3. Verweise auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Gerichts – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=5.9.3-references-to-cases

Verweise auf die Rechtsprechung unterscheiden sich in den Veröffentlichungen des Gerichtshofs geringfügig von denen in anderen Veröffentlichungen.
in Rechtsakten Gliederungsteile in den Rechtsakten mit arabischen Zahlen