Dein Suchergebnis zum Thema: Zahl

4.1.3. Die Korrekturtätigkeit im Amt für Veröffentlichungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=4.1.3-proofreading-publications-office

Korrektoren werfen einen genauen Blick auf den zu veröffentlichenden Text und haben die Aufgabe, sowohl sprachliche Fragen (Sprachenregeln und Schreibweisen) als auch technische Aspekte (typografische Vorgaben) zu prüfen.
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4.1.1. Die Autoren und das Amt für Veröffentlichungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=4.1.1-authors-and-the-publications-office

Zu den Dienstleistungen, die das Amt für Veröffentlichungen für Autoren erbringt, gehören die Erstellung von Veröffentlichungen in verschiedenen Formaten, grafische Gestaltung, Korrekturlesen, Druck auf Anfrage und die Vergabe von Kenndaten.
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2.4. Formel zur Verbindlichkeit von Verordnungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=2.4-compulsory-character-of-regulations&lang1=de

Nach dem letzten Artikel folgt eine Formel, die den verbindlichen Charakter der Verordnungen definiert, in einer besonderen typografischen Darstellung.
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3.4.1. Reihenfolge der Verträge – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=3.4.1-order-of-treaties

Die Reihenfolge für Verweise auf die Verträge (besonders in den Bezugsvermerken) wird durch das Datum ihrer Veröffentlichung bestimmt, in einigen Fällen können bestimmte Kürzel verwendet werden.
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3.2.4. Verweise auf Änderungen eines Rechtsakts – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.2.4-references-to-amendments-to-an-act&lang1=de

Verweise auf die im Amtsblatt veröffentlichten Rechtsakte sind immer als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, daher enthalten die Fußnoten nur die Fundstelle der ursprünglichen Fassung und erwähnen keine späteren Änderungen.
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