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4.3.2. Fortlaufende Ressourcen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.3.2-continuing-resources&lang1=de

Nach Maßgabe der Norm ISO 3297:2022 (ISSN) sind fortlaufende Ressourcen Werke ohne im Vorhinein geplanten Abschluss, die in jedweder Publikationsform erscheinen können und deren sukzessive oder in integrierender Form erscheinende Ausgaben in der Regel eine numerische oder chronologische Bezeichnung tragen.
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2.2.1. Bezugsvermerke – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=2.2.1-citations&lang1=de

Die Bezugsvermerke nennen die Rechtsgrundlagen des Rechtsakts und, gegebenenfalls, die Verfahrensakte, die Zuleitung des Entwurfs eines Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente und das angewandte Verfahren.
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