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Anhang A2 – Embleme der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=annex-a2-emblems

Die Embleme werden nur informationshalber wiedergegeben, ohne den von den jeweiligen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen festgelegten Verwendungsbedingungen vorgreifen zu wollen.
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5. Aufbau einer Veröffentlichung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=5-structure-of-a-publication

Der Aufbau einer Veröffentlichung umfasst verschiedene Teile wie den Umschlag, die Haupttitelseite, Ausgabeelemente (z. B. Urheberrechtshinweise) und Präsentationselemente wie Verweise und Zitate.
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5.1.2. Verwendung von Farben auf Umschlägen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.1.2-use-of-colour-on-covers&lang1=de

Farben auf Umschlägen sollten in der Regel nur als Mittel der grafischen Gestaltung oder zur besonderen Kennzeichnung von Sammlungen oder Serien verwendet werden.
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4.4.3. Digital Object Identifier (DOI) – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.4.3-digital-object-identifier&lang1=de

Der Digital Object Identifier (DOI) ist ein System zur Identifizierung eines Produkts in einer digitalen Umgebung und soll die permanente Aufrechterhaltung von Hyperlinks sicherstellen.
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Teil III Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=part-three-conventions-common-to-all-languages&lang1=de

Die für alle Sprachen geltenden Regeln sind Sprachregelungen, auf die sich die Organe der Europäischen Union geeinigt haben, um eine Harmonisierung in den 24 Amtssprachen der EU zu gewährleisten.
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3.4.1. Reihenfolge der Verträge – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.4.1-order-of-treaties&lang1=fi

Die Reihenfolge für Verweise auf die Verträge (besonders in den Bezugsvermerken) wird durch das Datum ihrer Veröffentlichung bestimmt, in einigen Fällen können bestimmte Kürzel verwendet werden.
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