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Tanz-, Sport-, Zirkusveranstaltungen und Gesellschaftsjagden | innen.hessen.de

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Öffentliche Tanzveranstaltungen sind an den gesetzlichen Feiertagen von 4 bis 12 Uhr, am Karfreitag und Karsamstag von 0 Uhr an sowie am Volkstrauertag und Totensonntag von 4 Uhr an verboten.
Sportveranstaltungen Sportveranstaltungen gewerblicher Art, dazu zählen insbesondere