Informationen für Nutzende | datenschutz.hessen.de https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/it-und-datenschutz/videokonferenzsysteme-allgemeines/videokonferenzsysteme-nutzende
Wer als angehörige Person eines Unternehmens, einer Behörde oder einer sonstigen verantwortlichen Stelle eine Videokonferenz ausrichtet, muss eine datenschutzrechtskonforme Durchführung sicherstellen.
Hierzu zählen insbesondere auch die Grundsätze des Datenschutzes durch Technikgestaltung