Ausnahme von 2G für über Zwölfjährige im Sport https://www.blsv.de/pressemitteilung/ausnahme-von-2g-fuer-ueber-zwoelfjaehrige-im-sport/
Für die Zwölf- bis Siebzehnjährigen ist bis 31.12.2021 auch bei roter Corona-Ampel die Teilnahme an Sportangeboten im Innenbereich weiterhin aufgrund der regelmäßigen Testungen in der Schule möglich (Ausnahme von 2G).
insgesamt wieder in Sport und Bewegung kommen bzw. bleiben“, so Michael Weiß, der Vorsitzende