Widerruf im Internet | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/digitale-welt/widerruf-im-internet-99695
Informationen in Leichter Sprache
Sie wollen die Bestellung wieder zurückgeben und Ihr Geld zurückbekommen.
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Online-Veranstaltung nimmt Nahrungsergänzungsmitteln für Kinder unter die Lupe | Veranstalter: Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Niedersachsen
Februar 2026 19:00 Uhr – 20:00 Uhr Wir alle wollen starke, gesunde Kinder.
Unsere Musterbriefe zum Thema Energie helfen Ihnen beispielsweise, Fehler in der Jahresrechnung korrigieren zu lassen, ausstehende Guthaben- und Bonuszahlungen anzumahnen oder Widerspruch gegen eine Heizkostenabrechnung einzulegen.
Sie wollen zu einem günstigeren Nachtspeicherstromanbieter?
Auf vielen Webseiten bekommen Verbraucher:innen lästige Cookie-Einwilligungs-Banner angezeigt. Um diese nervigen Unterbrechungen einzudämmen, bietet die Verbraucherzentrale Bayern das Browser-Plugin „Nervenschoner“ an. Dieses unterdrückt die meisten der Banner und sorgt so für ungestörteres Surfen.
Zustimmung immer dann einholen, wenn sie technisch nicht notwendige Cookies setzen wollen
Dark Patterns sollen Nutzer*innen einer Webseite zu einer bestimmten Aktion bewegen. Wir zeigen, auf welche Maschen Sie achten sollten, um nicht mehr preiszugeben oder zu kaufen, als gewollt.
Anmeldung Anmeldung zum Web-Seminar Sofern Sie im Online-Vortrag anonym bleiben wollen
Online-Shopping boomt – und damit auch die Gefahr, auf geschickt gemachte Fake-Shops hereinzufallen. Wie Sie betrügerische Plattformen erkennen und im Ernstfall richtig reagieren, erfahren Sie in diesem Lunch & Learn.
gefälschten Internet-Verkaufsplattformen, Verbraucherinnen und Verbraucher abzocken wollen
Kann man Werbeaussagen, die einen Zusatznutzen für Lebensmittel versprechen, trauen? Sind Lebensmittel mit zugesetzten Vitaminen, Bakterienkulturen oder zugesetztem Protein empfehlenswert?
buhlen Lebensmittelhersteller um Verbraucher, die sich gesundheitsbewusst ernähren wollen
Was steckt hinter bunt aufgemachten Kinderlebensmitteln wie Bärchenwurst oder Kindermüsli? Sind sie wirklich an Ernährungsbedürfnisse von Kindern angepasst?
Alle diese Produkte wollen „das Beste für das Kind“ und werden dank eigens zugesetzter
LG Frankfurt am Main vom 13.03.2015 (2-24 O 192/14)
abhängen, dass der Kunde eine Erklärung abgibt, nach wie vor befördert werden zu wollen
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen diese vorher beantragt werden. Wir erläutern Ihnen, wie Sie hierbei vorgehen sollten.
Daten müssen Sie zusätzliche Angaben dazu machen, welche Leistungen Sie beantragen wollen