Übungsleiter weiterhin gesetzlich unfallversichert – Deutscher Tanzsportverband e. V. https://www.tanzsport.de/de/news/news-reader/imported-7-0192e09b-8b04-4aef-9cd1-53e875958626
Die steuerrechtliche Behandlung von Übungsleitern gilt seit Herbst 2001 in aller Regel auch für das Sozialversicherungsrecht. Das bedeutet: Vereine müssen für ihre selbstständig tätigen Übungsleiter (ÜL) keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen und sie auch nicht der Krankenkasse melden.
Dies wollen und können die VBG, der DSB, der DFB und die Landessportbünde im Interesse