Sie können Ihre Gewerbeummeldung bei der Stadt Minden per Online-Antrag vornehmen. Den Online-Antrag finden Sie in der rechten Spalte unter „Ihr Anliegen direkt online starten > Gewerbemeldung“.Bei der Verlegung einer Betriebsstätte innerhalb der Stadt Minden, einer Veränderung der Tätigkeit (einschließlich der Ergänzung oder Reduzierung der Waren oder Tätigkeiten) oder einer Namensänderung des Gewerbetreibenden ist eine Gewerbeummeldung vorzunehmen.Die Ausübung sogenannter erlaubnispflichtiger Gewerbe bedarf neben der Gewerbeummeldung nach § 14 Gewerbeordnung zusätzlich einer Erlaubnis z.B. der Ordnungsbehörde, des Gesundheitsamtes, des Straßenverkehrsamtes oder anderer Stellen. Unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe fallen u.a. Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Versteigerer, Güterverkehr, Fahrschulen und Taxiunternehmen. Für diese Erlaubnisse sind separate Anträge bei den dafür zuständigen Behörden zu stellen.Bitte prüfen Sie, ob es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Gewerbeummeldung handelt oder lediglich um eine Berichtigung ihrer Daten. Sollte dies der Fall sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung – gerne auch per E-Mail.
Wenn Sie einen Handwerksberuf ausüben wollen, berechtigt die Bescheinigung über die