Kein Unterhalt wegen Ausbildung des Vaters? – Kruschel https://www.kruschel.de/familie/kein-unterhalt-wegen-ausbildung-des-vaters/
Der Unterhaltsanspruch von Kindern steht hinter der ersten Ausbildung der Eltern zurück. Gilt das auch, wenn das Elternteil erst mit Mitte 40 eine Lehre startet? Ein Gericht hat entschieden.
jetzt – wenige Monate nach Verfahrensbeginn – durch eine Ausbildung verbessern zu wollen