Adoption eines deutschen Kindes – Beurkundung von Amts wegen | Heppenheim – Unsere Stadt https://www.heppenheim.de/buergerservice-views/leistungen/HES:entry:936100-VLR/adoption-eines-deutschen-kindes-beurkundung-von-amts-wegen/
Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – einreichen. Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist – im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.
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