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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/feldgeschworene-bestellung-wahl-und-entlassung-30225/

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
Feldgeschworenen zu erkennen, dass sie von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen wollen