Gemeinsame Sorge; Erklärung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gemeinsame-sorge-erklaerung-2576/
Nicht miteinander verheiratete Eltern können eine Sorgeerklärungen abgeben. Diese wird vom Jugendamt beurkundet.
verheiratete Eltern durch die Erklärung, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen
