Behandlungsfehler bei Schönheits-OP im Ausland – Ihre Rechte https://www.evz.de/themen/gesundheit/kosmetische-behandlungen/behandlungsfehler/
Kommt es zu einem Behandlungsfehler bei einer Schönheits-OP, steht Patienten in der Regel eine Nachbehandlung zu. Entscheidend ist, was im Vertrag steht.
sollten Sie sich ernsthaft überlegen, ob Sie den Vertrag überhaupt abschließen wollen
